Konnektivitätsprobleme
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Die LOCIO App ist notwendig, um Ladedaten auf dem Gerät auszulesen, mit dem Arbeitgeber zu teilen und abzurechnen. Zusätzlich wird über die App das Onboarding durchgeführt. Die Konfiguration des LinkOne über die LOCIO App finden Sie im LinkOne Benutzerhandbuch.
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Die LOCIO App ist mit allen Geräten mit Android (5.0 oder neuer) und iOS (13.0 oder neuer) kompatibel.
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Folgen Sie hierzu den Anweisungen in der LOCIO App. Ggf. werden Sie dort aufgefordert Bluetooth-Berechtigungen für das LinkOne Ladekabel zu erteilen. Die Bluetooth-Verbindung des LOCIO Ladekabels kann während des Ladevorgangs und 30 Minuten nach dem Ladevorgang durch Aktivierung des Power-Buttos auf dem LinkOne Kabel hergestellt werden.
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Folgen Sie hierzu den Anweisungen in der LOCIO App. Ggf. werden Sie dort aufgefordert Bluetooth-Berechtigungen für das LinkOne Ladekabel zu erteilen. Im Benutzerhandbuch finden Sie weitere Informationen zur Konfiguration des LinkOne Kabels über die LOCIO App. Das Benutzerhandbuch finden Sie hier.
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Laden Sie die LOCIO App aus für iOS aus dem Apple Store oder für Android über den Google Play Store herunter. Öffnen Sie die LOCIO App und befolgen Sie die Anweisungen in der LOCIO App.
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Das Ladekabel ist User gebunden. Das bedeutet, wenn ich in der App eingeloggt bin, kann ich im Menü das Kabel entfernen und ein neues zuweisen.
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Überprüfen Sie dafür in Ihren Smartphone Einstellungen, ob Sie automatische Updates aktiviert haben.
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Während des Ladevorgangs gibt es keine Einschränkungen. Bitte beachten Sie: Um eine eroflgreiche Initial-Konfiguration des LinkOne Ladekabels über die LOCIO App zu gewähleisten, sollten Sie sich mit Ihrem Telefon in der Nähe des Kabels aufhalten, während das Telefon über Bluetooth mit dem Kabel gekoppelt wird.
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Nach Abschluss eines vollständigen Monats kann der Beleg beim Arbeitgeber eingereicht werden. Beispiel: der Juni Beleg kann ab dem 01. Juli eingereicht werden.
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Ladevorgäge, die an Ihrer privaten Ladestation Zuhause mit Ihrem Dienstwagen getätigt wurden sind erstattungsfähig.
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Grundsätzlich ist es nicht zulässig nicht-erstattungsfähige Ladevorgänge beim Arbeitgeber einzureichen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Arbeitgeber.