Wallbox und E-Auto für Ihr Unternehmen: Förderungen, Vorteile und Chancen

Gastbeitrag von Louis Mayer, Redaktion bei Teslabs

Das Jahr 2023 endete für die E-Auto-Branche in Deutschland mit einer Hiobsbotschaft: In der Haushaltskasse der Republik klaffte ein großes Loch, was unter anderem die spontane, ersatzlose Streichung der Kaufprämie für E-Autos sowie der KfW-Kredite für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zur Folge hatte. Viele Privatkunden von Tesla und Co. waren gezwungen, einen für 2024 geplanten Autokauf neu zu kalkulieren.

Doch nicht nur Privatleute sind betroffen; auch immer mehr Unternehmen elektrifizieren gerade ihre Fahrzeugflotten. Welche Förderungen und Vorteile es 2024 für diese gewerblichen Kunden gibt und warum sich die Flottenelektrifizierung immer noch lohnt, erfahren Sie hier.

Wallbox: Regionale Förderungen und steuerliche Vorteile

Mit der Errichtung von Ladeinfrastruktur auf dem Unternehmensgelände tragen Sie zur Mobilitätswende bei und werden so als Arbeitgeber attraktiver.

Fakt ist aber: Ein bundesweites Förderprogramm für Wallboxen gibt es 2024 nur noch für kleine und mittlere Unternehmen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität fördert mit seinem Programm “Betriebliches Mobilitätsmanagement” unter anderem die gewerbliche Anschaffung von Wallboxen mit bis zu 60.000 €.

 

Darüber hinaus bleiben nur die sporadisch vorhandenen Programme einzelner Städte und Regionen. So übernimmt etwa die Stadt München Teile der Kosten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt, in Nordrhein-Westfalen werden kleine Unternehmen beim Kauf von Wallboxen unterstützt.  

Solche Regionalprogramme finden sich immer mal wieder, erlauben aber für Viele keine verlässliche Planung. Deutlich interessanter sind daher die steuerlichen Vorteile bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur im Unternehmensbereich. 

Erlauben Sie etwa Ihren Mitarbeitern, zusätzlich zum Gehalt kostenlos am Unternehmensstandort zu laden, muss dieser Vorteil vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Einbau einer Ladevorrichtung beim Angestellten zuhause, so ist dieser Vorteil ebenfalls steuerfrei, sofern das Unternehmen Eigentümer der Wallbox bleibt.  

Bleibt nur noch die Frage der Abrechnung: Erstatten Sie dem Arbeitnehmer auch die Ladekosten für sein Elektro-Firmenfahrzeug, können Sie das pauschal mit 70 € pro Monat (ohne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz) beziehungsweise 35 € pro Monat (mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz) tun. 

Da die tatsächlichen Kosten den Pauschalbetrag schnell übersteigen, wird häufig trotz Pauschale ausschließlich öffentlich geladen. Um die Kosten genau erstatten zu können, bedarf es der exakten Erfassung der mit dem Dienstwagen zu Hause geladenen Strommenge. Unabhängig von der installierten Wallbox gelingt dies mit dem LinkOne oder LinkTwo (coming soon) von LOCIO.

Das intelligente Ladekabel misst die Strommenge MID-konform und ermöglicht die monatliche Abrechnung mit dem Arbeitgeber. Die Dienstwagenfahrenden behalten ihre individuellen Daten über die LOCIO App im Blick, während die Fuhrparkverwaltung über das Dashboard den holistischen Überblick über die Unternehmensflotte ermöglicht.

 

Elektrische Firmenflotten

Für den Aufbau elektrischer Firmenflotten ist 2024 ebenfalls kein üppiges Förderangebot mehr vorhanden. Das bereits erwähnte Programm “Betriebliches Mobilitätsmanagement” greift aber auch hier und fördert bis zu 60 % der Mehrkosten, die durch die Anschaffung von Elektroautos gegenüber Verbrennern entstehen. Interessant sind aber analog zur Ladeinfrastruktur vor allem die steuerlichen Vorteile, die für elektrische Firmenwagen gewährt werden.

Bis Ende 2030 fällt auf diese keinerlei KfZ-Steuer an und auch die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Dienstwagens liegt bis dahin mit 0,5 % beziehungsweise 0,25 % (bei Bruttolistenpreis unter 60.000 €) sehr niedrig. Außerdem können die Anschaffungskosten der elektrischen Dienstwagen vom Unternehmen selbstverständlich steuerlich abgesetzt werden – samt Vorsteuerabzug.

Was ab 2031 passiert, ist schwer abzusehen. Die Chance, dass die allzeit klamme Staatskasse dann gern mehr Steuern abgreifen würde, ist aber recht groß. Es lohnt sich also, rechtzeitig über die Elektrifizierung der Firmenflotte nachzudenken, bevor auch die steuerlichen Vorteile verschwinden.

 

Imagegewinn und Umsatzsteigerung

Abseits der objektiven, finanziellen Gründe spricht nämlich auch der mögliche Imagegewinn für gewerbliche Lademöglichkeiten und elektrische Flotten. Mit Ladesäulen, die vielleicht auch für Ihre Kunden zugänglich sind, zeigt sich Ihr Unternehmen nachhaltig, modern und hebt sich von der Konkurrenz ab.

Doch nicht nur dieser “passive” Werbeeffekt wirkt sich positiv aus: E-Auto-Besitzer werden als potenzielle Kunden bevorzugt zu Ihnen kommen – und Sie können unter Umständen sogar noch den ein oder anderen Euro am Ladestrom verdienen.

 

Elektro als Türöffner für Kooperationen

Eine oft übersehene Chance im Elektro-Bereich: Wer in Ladeinfrastruktur und E-Autos investiert, dem eröffnen sich interessante Kooperationsmöglichkeiten. Energieversorger, Stadtverwaltungen oder auch Shared-Mobility-Anbieter sind Optionen für Joint Ventures, mit denen die Kosten geteilt und über die die Reichweite des eigenen Unternehmens gesteigert werden kann.

 

Regulatorisch sicher aufstellen

Zu guter Letzt spricht auch das zu erwartende regulatorische Umfeld der Zukunft dafür, jetzt auf Elektroflotten umzusteigen. Das Verbrennerverbot ab 2035 ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern, aber eben auch noch nicht vom Tisch – und weitere Umwelt-Regularien sind zu erwarten.

Wer in Zukunft Überraschungen und hastige Entscheidungen vermeiden will, steigt also am besten schon jetzt auf eine E-Flotte samt Lademöglichkeiten um.

Fazit: Weniger Förderoptionen, aber immer noch lohnenswert

Die Tatsache, dass die Fördersituation aktuell nicht mehr mit jener in vergangenen Jahren mithalten kann, lässt sich nicht verbergen. Dennoch lohnt sich die Elektrifizierung von Unternehmensflotten noch immer.

Grund sind vor allem die zahlreichen steuerlichen Vorteile, aber auch die geringeren Betriebs- und Wartungskosten von Elektroautos, gerade bei betriebseigenen Lademöglichkeiten. Nicht zu unterschätzen sind auch der zu erwartende Imagegewinn und die Chancen zur Kooperation mit anderen Unternehmen im E-Mobility-Bereich.

Und falls das noch nicht überzeugend genug ist: Mit einer Elektroflotte lässt sich das von jedem Fahrzeug eingesparte CO2 als sogenannte “THG-Quote” verkaufen. Das generiert aktuell zusätzliche Einnahmen von mehreren Hundert Euro pro Auto und Jahr – und in Zukunft vermutlich noch mehr.

Beitrag verfasst von Louis Mayer, Redaktion bei Teslabs

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Elektromobilität für Flottenbetreiber: Nachhaltige Lösungen für die Zukunft

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Warum der Umstieg auf Elektromobilität unerlässlich ist – und warum viele Unternehmen zögern